Rückhalt gg. Missbrauch jeder Art
Analyse und Unterstützung bei Mobbing, Stalking, Übler Nachrede, Vorgehen gegen unzutreffende Behauptungen und Unterstellungen
Vielleicht nimmt der/die Leser/in wahr, dass ich den allzu oft missbrauchten (!) Begriff „Opferhilfe“ vermeide und unterlasse.
Niemand sollte in einer „Opfer“-Rolle und –Bezeichnung, auch oder schon gar nicht durch sich selbst, festgeschrieben werden.
Auch Mythen von angeblichen „Opfer-Persönlichkeiten“ sind wenig hilfreich, es muß auch von der weithin unbewußt übernommenen, die Wahrnehmung einschränkenden juristischen Betrachtungsweise Abstand genommen werden - „Opfer“ oder „Täter“ sind Konstrukte, welche die Komplexität der Menschlichkeit nicht erfassen können, und Involvierten – zu denen jede/r werden kann, nicht bestimmte „Persönlichkeiten“ – wenig helfen.
Menschen sind nicht (nur) „Opfer“ oder „Täter“ , sondern stets viel mehr. Obwohl das „Rechts“-System eines freiheitlichen, demokratischen oder pluralistischen Staates eigentlich diese Komplexität berücksichtigen soll, verengt sich in einem „Verfahren“ allzu oft das Vorgehen auf das „Feststellen“ und „Verurteilen“ einer „justitiablen“ Handlung.
Dieser Blickwinkel des „Schuld“-Suchens und –„Feststellens“ lähmt die Beteiligten, es trägt auch nicht zum „Täter-Opfer-Ausgleich“ bei, zur Konfrontation und Auseinandersetzung mit dem Geschehenen, nicht zur Aufklärung, nicht zur Wahrhaftigkeit, sondern zur Verlogenheit und Verhärtung. Die Beteiligten spielen ihre „Rollen“.
Es erinnert z.B. an Karl Kraus (1874-1936) und seine Aphoristik:
>> Ein Sittlichkeitsprozeß ist die zielbewußte Entwicklung einer individuellen zur allgemeinen Unsittlichkeit, von deren düsterem Grunde sich die erwiesene Schuld des Angeklagten leuchtend abhebt. <<
Hier wird auch angesprochen, dass „die Öffentlichkeit“, „Opfer“ oder auch Justizpersonal vielfach nicht allzu weit vom „Täter“ entfernt sind: dies macht u.a. die „Faszination“ von „Krimis“ aus...
Leider wird gerade in diesem sensiblen Bereich von so manchen Staaten, die eigentlich das Bewußtsein, die Erkenntnisfähigkeit der Einzelnen im Sinne eines funktionierenden demokratischen, sozialen und freiheitlichen Gemeinwesens mit (selbst-)kritischen Menschen fördern sollten, zunehmend hierzu wenig Förderliches getan.
Durch – nicht zuletzt selbst geschaffene – „Populisten“ und Vereinfacher unter Druck geraten, gehen sie nicht in die Offensive, sondern schränken das freie Denken als Voraussetzung der Kritikfähigkeit (weiter) ein.
Unterdrückung von Auseinandersetzung und Offenheit aber stärkt stets „Täter“:
Ausbeutung, Unterdrückung, Repression, Machtmißbrauch, Willkür, Perfidität beherrschen diese am besten – diejenigen, welche Wahrhaftigkeit suchen und unverstellt sind, die es nicht vermögen, ihre Äußerungen „unangreifbar“ – oder auch: aalglatt und nichtssagend – zu formulieren, und die gegen das repressive Klima „verstoßen“, bleiben auf der Strecke – wenn z.B. auch ihre heftige Gegenwehr in oberflächlicher Wahrnehmung als „kontrovers“, „im Ton vergriffen“ oder auch „uncool“ abgelehnt wird.
Opfer und Bedrückte werden so nicht ermutigt, sich zu wehren – und bei Staaten, die entsprechend handeln, könnte geargwöhnt werden, dass sie entweder eben nicht wollen, dass Bürger Erkenntnis, Courage und kritisches Bewußtsein erlangen, oder dass sie die Mechanismen welche Kritik- und Auseinandersetzungsunfähigkeit einschränken und Kleinmut befördern und deren Opfer schwächen, nicht erkennen können oder wollen ...
Statt z.B. die freie angstlose Aussprache zu fördern, werden Blockwarte, vigilante, eifersüchtige, neidvolle Personen, die „unbequeme“, „kontroverse“ oder als „extrem“ ausgemachte Äußerungen nicht ertragen und damit nicht umgehen können, in die Macht versetzt, „die Anderen“ – welche sich das „herausnehmen“ wozu sie selbst unfähig, zu gehemmt, zu verlogen sind – (anonym) zu „melden“ ...
Was besagt solches über das Klima in einer solchen Gesellschaft, und wie wirkt sich das auf das Klima weiterhin aus ?
Statt z.B. das verfassungsrechtlich und gesetzlich „eigentlich“ garantierte Recht des Einzelnen auf Anhörung, Begründung, Rechtfertigung zu respektieren und zu stärken, wird es bedroht, mißachtet und de facto außer Kraft gesetzt, wenn Personen, die etwas gesagt oder geschrieben haben, was „auffällt“, was einem selbst „nicht paßt“, was angeblich gegen „den guten Ton verstößt“, „gemeldet“ werden und solche Beiträge z.B. ohne Begründung „gelöscht“ werden – oft noch verbrämt und überhöht mit dem Begriff der „Vertragsfreiheit“, obwohl es gewöhnlich nur institutionalisierte Feigheit und Bequemlichkeit ist.
In einem derart geschaffenen, geförderten und aufgeheizten Klima der Vorverurteilung, in dem nicht Anschuldigende gründlich prüfen und beweisen müssen, ob der Angeschuldigte („Gemeldete“) etwas als „Verfehlung“ / „zu Meldendes“ tatsächlich getan hat, ob es überhaupt „meldens“wert ist, ob man es richtig aufgefasst hat, ob der Angeschuldigte überhaupt hinter dem steht was er angeblich gesagt/ geschrieben oder wie man es aufgefasst hat usw., sondern wo ein „Gemeldeter“ fast immer, ohne überhaupt zu erfahren, wann, warum, von wem er „gemeldet“ wurde, also ohne überhaupt die Grundvorausetzung des Entkräftens einer Anschuldigung zur Verfügung zu haben, seine Unschuld beweisen soll, ist es höchst verwunderlich, wenn sich dann dieser Staat über „Hetzjagden“ gegen „Andersdenkende“, „Fremde“, „Unangepasste“ usw. „empört“ oder „entsetzt“ zeigt – denn leider, in allerhöchst bedauerlicher Weise, hat dieser Staat selbst ein solches Klima geschaffen und ermutigt.
Wenn Staaten hier eine offene freiheitliche demokratische Kultur fördern wollten, würden sie die „Meldenden“ dazu anhalten, sich vor einem Anzeigen mit dem vermeintlich Anzuschuldigenden in Verbindung zu setzen und ihn ggf. dazu aufzufordern, vermeintlich strafrechtlich Relevantes abzuändern oder auch zu löschen.
Der/Die „Meldende“ hat sich vor einer Anzeige zweifelsfrei zu vergewissern, ob der-/diejenige welche/r „gemeldet“ werden soll, dies wirklich geschrieben, gesagt und „so gemeint“ hat.
Was man etwa von jedem Journalisten („Sorgfaltspflicht“) zu Recht erwartet, muß auch hier gelten.
Doch es gilt nicht !
Stattdessen sehen sich „Gemeldete“ fast ausnahmslos anonymen und nicht nachvollziehbaren Anschuldigungen, Anzeigen, Sperrungen, Löschungen und anderen Verfolgungen gegenüber – und fast immer handelt es sich um ungeprüfte, überzogene Behauptungen, gegen die dann oft ganze Apparate mobilisiert werden, obwohl mit nur ein wenig Transparenz und offener Kommunikation fast alle „Fälle“ hätten erledigt, geklärt und als Lappalie abgehakt werden können.
Zu beachten ist hier auch der „Fall“ der Politikerin Sigrid M. in der mit Deutschland rechtlich vergleichbaren Republik Österreich:
Obwohl der Richter der hier Beklagten „glaubte“, dass ihre Anschuldigungen der sexuellen Belästigung an den Gaststätten-Betreiber Albert L. berechtigt seien, obwohl der Richter vermutete, dass die gegenteiligen Aussagen dieses Klägers „eher unwahr“ seien, wies er die Beklagte darauf hin, dass sie vor ihrer Veröffentlichung und dem Beschuldigen des Klägers sich eben nicht vergewissert habe, sie ihrer „Sorgfaltspflicht“ nicht (genügend) nachgekommen sei.
So bedauerlich man auch das Urteil finden kann: „Glaube“ oder „Vermutung“ können keine Grundlage eines juristischen Urteils sein.
Hätte sie den Kläger vor der Veröffentlichung kontaktiert, ihn explizit danach gefragt und darauf angesprochen, ob die Beleidigungen und Nachstellungen von ihm stammten, wie er dazu stünde, und ihn dazu aufgefordert, sie von seinem account zu löschen, und der Kläger hätte sich geweigert : dann hätte sie vor Gericht ganz sicher mehr Chancen gehabt.
Auch in den mir zugetragenen und bekannten „Fällen“ stehen nicht selten falsche, ungeprüfte Anschuldigungen, absichtliche (Ruf-)Schädigungen oder auch (account-)Hacker dahinter – und all dies soll dann der/die von vornherein, ungeprüft und oft massiv Angeschuldigte beweisen ...nicht etwa der/ die „Meldende“ ...!
Ich kann solche Verhältnisse der Aufforderung zur Denunziation, die fast immer folgenlos für die – oft notorischen – Blockwarte bleibt, welche z.B. vermeintliche „Volksverhetzung“ anzeigen, nur selbst als Volksverhetzung bezeichnen.
Und von solchem betroffene Menschen kommen dann häufig – immer häufiger – zu mir : doch was kann ich ihnen sagen ?
Wenn solcherart erstmal das Kind in den Brunnen gefallen und Anklage – und sei sie inhaltlich z.B. noch so grotesk, abstrus und unhaltbar angesichts dessen was und wie der/die Angeschuldigte tatsächlich ist und ob und was er/sie tatsächlich getan oder geschrieben hat – erhoben ist, hilft leider meist nur noch ein Anwalt, da das Justizpersonal leider geistig und mental verengt nur noch „Fälle“ abarbeitet und ein(e) gute(r) Anwalt/Anwältin hier die Aufgabe erfüllen muß, den/ die Angeschuldigte/n gegen die staatlich geförderte Volksverhetzung und Voranschuldigung der anonymen „Meldung“ zu verteidigen.
Bis sich der Staat hier eines Besseren besinnt, und die Folgen des staatlich geförderten Blockwarttums wahrnimmt und dagegen gesteuert wird, muß ich Klienten auch auf dieses gesellschaftlich deutlich zum Negativen veränderte Klima hinweisen.
Während es Sinn, Inhalt und Ziel jeder ernsthaften Therapie nur sein kann, das Bewußtsein, die Offenheit und allseitige Kritikfähigkeit des Klienten zu stärken, bin ich zu meinem erheblichen Bedauern immer häufiger auch darauf verwiesen, davor zu warnen, dass „zu“ große Offenheit und Aufrichtigkeit leider zunehmend auf die staatlich geförderte Blockwart-Mentalität der Neider, der Ängstlichen und Kleinmütigen treffen kann, die hier ein Ventil für ihre Frustrationen gefunden haben.
Statt etwa den mehrdeutigen und höchst widersprüchlichen Status von „Social Media“ wie Facebook, Twitter, Instagram, Whatsapp usw. zu klären, statt z.B. den „Klarnamenzwang“ bei „Facebook“ zu untersagen, oder, dass „Facebook“ Ausweise anfordern darf, statt also die Freiheitsrechte der einzelnen Bürger zu stärken, werden diese gerade im Gegenteil geschwächt, und wird die anonyme und willkürlich handelnde „Marktmacht“ dazu mißbraucht, „Störende“, die dem „Geschäft“ schaden könnten, ohne jede Vorankündigung, ohne Begründung, ohne Möglichkeit der Gegenwehr dessen, der gelöscht oder gesperrt wird, zu eliminieren: übrig bleiben nur noch „Angepaßte“.
Das so genannte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ will Betreiber wie „Facebook“ zur „Löschung“ verpflichten – doch genau dies kollidiert mit anderen und höher anzusiedelnden Rechten der einzelnen Bürger auf Begründung und das Erheben von Einwänden dagegen !
Die Reaktion des Staates auf „empörte Bürger“ ist ähnlich hysterisch und überzogen wie die „Empörten“ selbst es sind; der Denunziation und dem Blockwarttum wird Tür und Tor geöffnet, wie es einem freiheitlichen Rechtsstaat Hohn spricht und ihn nachhaltig beschädigt.
„Facebook“ fordert – scheinheilig – die Bürger auf, „mehr von ihren Rechten Gebrauch zu machen“, sprich: Anzeige zu erstatten – doch von der Rechtlosigkeit der Bürger gegenüber „Facebook“ wird geschwiegen.
Auch diejenigen politischen Protagonisten, welche sonst endlos nicht müde werden, „mehr Transparenz“ beim „Finanzgebaren“ der „Global Player“ zu fordern, schweigen sich über solche Rechtlosigkeit der „User“, und völlig fehlende Transparenz ihnen gegenüber aus: denn diesen „kritischen“ Politikern kommt es ja selbst gelegen, wenn „unbequeme Meinungen“ auch ihnen gegenüber aus der Öffentlichkeit verschwinden und nur noch als „höflich“ oder „sachlich“ ausgemachte „Kritik“ geäußert werden darf.
Was das für die Bereitschaft aller Bürger, überhaupt noch Ansichten zu äußern, bedeutet, läßt sich leicht ausmalen: “Betreutes Denken” wird zum Regelfall.
Tatsächlich sollte es für Bürger, die einen freiheitlichen, demokratischen, pluralistischen Staat möchten, keinesfalls anzustreben sein, eine „Meinung“ zu „bilden“ und diese zu „vertreten“ : genau das wurde ja allzu lange von „Parteien“ getan, gerade deshalb wurden sie zur Karikatur der Demokratie, und gerade so haben sie „populistische“ Knallchargen und Vereinfacher wie die „AfD“ selbst hervorgebracht, die doch gemäß ihrem Selbstbild auch „nur ihre Meinung“ sagen.
Nein, primäres Ziel einer freiheitlichen Gesellschaft kann es nur sein, von „Meinungen“ wegzukommen, hin zu allseitig kritischem Denken, Zuhören, Abwägen, Dazulernen, Differenzieren – wozu auch gehört, als „Unerhörtes“, „Extremes“, „Unbequemes“, „Unkorrektes“ Ausgemachtes nicht sofort abzuwehren, auszugrenzen, zu „melden“, sondern sich damit auseinanderzusetzen : eben um ein besseres Beispiel zu geben ...! Auch dafür, dass „Kontroversität“ oder „Emotionalität“ und Erkenntnis einander nicht ausschließen, sondern sich ergänzen oder befruchten können, wenn sie nicht zum Selbstzweck werden ... was aber auch für z.B. „Korrektheit“ gilt ...
Wer in solcher Weise offene Diskussionen fortdauernd verunmöglicht, bedroht oder behindert, sollte in gut begründeter Weise tatsächlich auch ausgeschlossen werden können.
Der Staat sollte aber nicht selbst übermäßig und unangemessen offene Aussprache bedrohen und kriminalisieren …
Entscheidungen müssen sachlich und rechtssicher begründet werden nicht um der „Sachlichkeit“ selbst Willen, sondern weil nur so Teilnehmer sich gegen Sanktionen wehren, ihr Recht wahrnehmen können.
Wer, wie z.B. „Facebook“, "Räume für die Allgemeinheit öffnet - dazu zählen in einer digitalen Gesellschaft auch virtuelle Räume -, muss in diesen Räumen auch die politische Auseinandersetzung, gesellschaftliche Konflikte und unbequeme Meinungsäußerungen zulassen." :
SIEHE HIERZU : „Darf Facebook nach Gusto löschen ?“ - http://kress.de/mail/news/detail/beitrag/141381-journalismus-kolumne-darf-facebook-nach-gusto-loeschen-nein-sagt-der-jurist.html
Hier wird klar ausgeführt, dass das Vorgehen gegen „gemeldete“ Äußerungen verhältnismäßig zu sein hat.
Das Löschen sollte primär den direkt Beteiligten und Betroffenen überlassen werden, nur diese können und sollten entscheiden, wieviel, was oder wen sie ertragen wollen.
Nur bei notorisch, erkennbar und erklärt Uneinsichtigen sollte der Betreiber der „Social Media“ sich ggf. einschalten – nur solche sollten verfolgt und bestraft werden statt jede/n, der/die mal eine aggressive, verzweifelte, „unangepaßte“, „ungehörige“ Äußerung getan hat, zu „löschen“, zu „sperren“, der „Volksverhetzung“ oder des „Extremismus“ zu bezichtigen, während habituell „Meldende“ und Anzeigende sich nicht rechtfertigen müssen, sondern Staaten deren Spitzeldienste gern in Anspruch nehmen.
In einem solchen gesellschaftlichen Umfeld also kommen Hilfe und Unterstützung Suchende zu mir –
WAS IST IHR ANLIEGEN ?
Beispiele (der Häufigkeit nach aufgeführt):
- kennen Sie im Berufsleben Benachteiligung, Nachstellung, Ungerechtigkeit, Zurücksetzung, überzogene bis unerfüllbare Aufgabenstellungen o.a. durch Vorgesetzte, Mitarbeiter, Kollegen ?
- gibt es im privaten Leben, der Familie, dem Bekanntenkreis Personen, die sich unangemessen verhalten, Ihnen mit Vorwürfen, Anweisungen, unangenehmen oder unerwünschten Gefühlsäußerungen o.a. begegnen ?
- erleben Sie in Gruppen, Vereinen, Teams und anderen Kreisen Angriffe, oder überzogene Erwartungen, Idealisierungen oder andere inadäquat empfundene Verhaltensweisen, wie z.B. einen Gruppendruck, Haltungen oder Entscheidungen mitzutragen und Einwände zu unterlassen ?
- werden Sie privat von einer Person oder Mehreren (Gruppen) verfolgt, mit Eifersucht, Neid, Beschimpfungen, Beleidigungen, Lügen u.v.m. angegangen, gestalkt ?
- erfahren Sie Belästigung, Hass, Bedrohung aus „politischen Gründen“ – z.B. von „Rechten“, „weil“ Sie einer so genannten “Minderheit” angehören, „zu ausländerfreundlich“, oder von „Linken“, weil Sie „zu wohlhabend“ sein sollen ... ?
- passiert es in virtuellen „Social Networks“, dass Sie sich plötzlich „geblockt“ oder gesperrt sehen, weil vielleicht irgendjemand Ihnen nicht Bekannter Sie „gemeldet“ hat, Ihnen „der falsche Ton“, „die falsche Einstellung“ und ähnlich Ungreifbares und Inkonkretes vorgehalten wird ?
... nur einige Beispiele von sehr vielen – und man ist geneigt, vieles davon als Folge „ganz normaler menschlicher Unzulänglichkeiten“ abzutun – doch bei Menschen, die den Weg gehen, sich z.B. bei mir Hilfe zu holen, sich Fremden anzuvertrauen und ihre fast immer lang andauernden, massiven und schwerwiegenden Erlebnisse zu schildern, liegen fast immer ernsthafte, bedenkliche, gefährliche und das Leben schwer beeinträchtigende Geschehnisse vor.
Sie haben oft tägliche Herabsetzungen, Demütigungen, Zwänge, tätliche Angriffe erlebt, Drohungen, Erpressungen, fassungs- und hilflos machende Vorhaltungen, die Polizei marschiert bei ihnen ein, weil sie angezeigt, (anonym) „gemeldet“ wurden, obwohl sie überhaupt nichts getan haben und nicht wissen was sie getan haben sollen, sie erfahren emotionale Ausbeutung, materielle Zerstörung, ihre Webseiten, der Mail-Verkehr oder accounts werden gehackt usw. usf. – und all das passiert leider täglich, und sehr viel häufiger als die meisten denken oder ahnen.
Die Verursacher gehen sehr häufig so vor, dass Gegenwehr nicht einfach ist, dass der Geschädigte – z.B. aus Wahrnehmung der Polizei – in´s Unrecht gesetzt zu werden scheint und das Gegenteil dieses Anscheins „beweisen“ soll, ohne entsprechende Möglichkeiten zu haben – und so weiter...
Die Geschehnisse sind fast immer “Einzelfälle” in dem Sinne, dass sie spezifisch so nur bei den einzelnen Betroffenen vorkommen, häufig nicht vergleichbar sind –deshalb können Betroffene oft nur schwer Hilfe finden, obwohl sie “nicht allein” sind mit dem Erlebten, aber doch fast immer ein “Sonderfall”.
Häufig ist es als Erstes wichtig, Vertrauen in die eigene Wahrnehmung (wieder) zu finden, und verloren gegangene Klarheit darüber was eigentlich geschehen ist.
Dies sollte genau und so unvoreingenommen wie möglich einer genauen Betrachtung und Analyse unterzogen werden – auch die eigenen Beiträge und Voraussetzungen dabei, ohne „Schuld“-Zuweisungen.
Denn die Betroffenen haben nicht selten das übernommen was ihnen das Verhalten und die Perfidität der Angreifer übertragen hat: das Gefühl, sie seien “selbst schuld”. Jedoch haben sie eher ganz “normale”, verständliche, übliche, nachvollziehbare “Fehler” begangen, die ansonsten nicht weiter tragisch wären und jedem unterlaufen, die aber vom Verursacher "gekonnt" ausgenutzt werden.
U.a. deshalb ist die Rede von einer “Opferpersönlichkeit” falsch, Irre führend und wenig hilfreich – de facto wird die Ursache hier beim “Opfer” gesucht, doch es kann eigentlich (fast) jede/n treffen, wenn der/die Stalker/in eine genau “passende” Mentalität und psychische Struktur aufweist und es “richtig anlegt”.
Die Unterstützung soll für Betroffene befreiend und allgemein erkenntnisreich sein.
Wenn diesbezüglich Klarheit und Aufarbeitung erfolgen kann, dann – so ist meine Erfahrung – findet der/die Betroffene häufig von selbst einen richtigen, passenden und gangbaren – nicht selten “verblüffend einfachen” – Weg, dagegen anzugehen und sich zu befreien.